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Der Stellenwert der Stadterneuerung in der Bundesrepublik Deutschland ist in den letzten Jahren beständig gestiegen. Der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Stadterneuerung – in Form von Zuschüssen des Bundes und der Länder für die Kommunen – hat sich als ein erfolgreiches Instrument mit breiter Wirkung und vielschichtigen Impulsen erwiesen.

Stadterneuerung ist mehr als nur die bauliche Erneuerung im Sinne einer „Stadtreparatur“. Über die städtebaulich definierten Aufgaben hinaus ist sie zugleich Motor der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Städte. Stadterneuerungsprozesse treiben die notwendige und sinnvolle Weiterentwicklung und Erneuerung der Städte voran, zugleich aber stärken sie auch die Beschäftigungs- und Auftragslage vieler, vorwiegend regionaler Unternehmen. Die wirtschaftliche Bedeutung der Stadterneuerung liegt direkt in positiven Impulsen für das regionale Handwerk und die Bauwirtschaft, und indirekt im Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung kleinteiliger Gewerbestrukturen in Handel und Fremdenverkehr. Städtebauförderung ist somit auch ein ideales Mittel der Wirtschaftsförderung. Stadterneuerung bewirkt eine unmittelbar spürbare Verbesserung der Wohnbedingungen und des Wohnumfeldes und damit der Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt. Ein in seiner überlieferten Einmaligkeit erhaltenes Stadtquartier ist ebenso, wie ein an die rückläufigen Einwohnerzahlen attraktiv angepasstes und von überzähligen Wohnungen befreites Quartier die beste Adresse für Eigentümer, Dienstleister und Einzelhändler. Infolgedessen stößt die Stadterneuerung auf hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung, nicht zuletzt auch aufgrund der für Stadtsanierungsmaßnahmen vorgeschriebenen aktiven Einbeziehung der Betroffenen in den Erneuerungsprozess. Stadterneuerung bewirkt also auch, dass sich die Bewohner wieder stärker mit ihren Städten und Gemeinden identifizieren. Die Aufgabe der modernen Stadterneuerung ist es auch, einen angemessenen Ausgleich zwischen Historie und Gegenwart zu schaffen.

 

Das Ziel ist die Bewahrung des historischen Kulturerbes, wobei gleichzeitig eine zeitgemäße Entwicklung einer Stadt und ihre angemessene Anpassung an die heutigen Lebens- und Arbeitswelten zugelassen werden. Die Nutzung historischer Bausubstanz unter zeitgemäßen ökonomischen Gesichtspunkten ist möglich. Wenn alle Beteiligten – Bauherr, Wirtschaft, Denkmalpflege und Politik – bereit sind, zu handeln und Kompromisse einzugehen.

 

Die KEG - Kommunale Entwicklungsgesellschaft mbH unterstützt die Kommunen dabei in diesem Prozess.

Stadterneuerung bedeutet für unser Unternehmen, bewusst auf den Traditionen des baukulturellen Erbes und dem städtebaulichen Bestand aufzubauen, es für die Zukunft zu sichern und für neue Anforderungsprofile tragfähig weiterzuentwickeln. Dabei ist insbesondere die Aktivierung der Stadtzentren unser Anspruch. Grundlage für unsere erfolgreiche gemeinsame Arbeit in den Städten ist das „Besondere Städtebaurecht".

Mehr Informationen zum Thema:
Sanierungspraxis und Methodik in Deutschland